Arbeitslose unter Druck: Schluss mit Nebenverdienst

Einbruch: Zwei Drittel weniger geringfügige Beschäftigte seit Jahresbeginn

Jahrelang war es üblich und gängige Praxis für Arbeitslose nebenbei geringfügig arbeiten zu gehen und so sein Einkommen aufzubessern. Mit Jahresbeginn ist damit Schluss. Eine geringfügige Beschäftigung für Arbeitslose ist nur noch in Ausnahmefällen, etwa für über 50-Jährige oder Menschen mit Beeinträchtigungen möglich.

Regelung bereits Wirkung

Österreichweit sank der beim Arbeitsmarktservice AMS erfasste Bestand geringfügig beschäftigter Personen von fast 26.000 Ende Dezember 2025 auf 9.000 Ende März 2026, was einem Rückgang von rund zwei Dritteln entspricht. Der Rückgang war aufgrund der geänderten gesetzlichen Regelung zu erwarten und soll die Verfügbarkeit für vollversicherte, existenzsichernde Beschäftigung stärken, wie das Arbeitsmarktservice in einer Aussendung bekanntgibt.

Auch in der Steiermark verzeichnet man einen Rückgang. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren insgesamt 3.259 Personen mit geringfügiger Beschäftigung vorgemerkt, Ende März waren es 1.156 Personen. Das entspricht einem Rückgang von rund 65 Prozent und liegt damit im österreichweiten Trend.

Karl-Heinz Snobe, Landesgeschäftsführer AMS Steiermark: „Durch den Entfall der Kombination aus geringfügiger Beschäftigung und gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe steigt der Anreiz, ein vollversichertes Dienstverhältnis aufzunehmen. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass Arbeitgeber verstärkt vollversicherte Stellen anbieten. Diese Entwicklung stärkt die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt, erhöht die soziale Absicherung und trägt zur Stabilisierung des regionalen Arbeitskräfteangebots bei – auch in der Steiermark.“

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