Grundstücksspekulation den Kampf angesagt

Landesregierung beschließt Novelle des Grundverkehrsgesetzes

In ihrer heutigen Sitzung hat die Landesregierung eine Novelle des Grundverkehrsgesetzes beschlossen. „Diese Novelle soll Spekulationen mit landwirtschaftlichen Flächen unterbinden, Versorgungssicherheit erhalten und dafür sorgen, dass Bauernland in Bauernhand bleibt“, so Agrarlandesrat Hans Seitinger. Mit dem Beschluss im Landtag ist vor dem Sommer zu rechnen.

Die Novelle enthält wesentliche Verschärfungen für Rechtsgeschäfte die land- und forstwirtschaftliche Flächen betreffen. „Das Grundverkehrsgesetz ist die Basis für eine nachhaltige und leistungsfähige Landwirtschaft“, so Seitinger. „Zudem bekommen 22 weitere Vorbehaltsgemeinden ein effizientes Instrument zur Beschränkung von Zweitwohnsitzen zur Verfügung gestellt, womit der Siedlungsraum für die Bevölkerung leistbar bleibt.“

Spekulationen unterbinden

Zu den Zielen des Grundverkehrsgesetzes zählt der Erhalt der Grundlagen für eine leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft sowie die Unterbindung von Spekulationen mit land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Die nun vorliegende Novelle enthält zahlreiche Maßnahmen um diese Ziele in Zukunft noch besser erfüllen zu können. Durch Präzisierungen und Konkretisierungen werden etwa Umgehungskonstruktionen verhindert, die bisher vereinzelt genutzt wurden um landwirtschaftliche Flächen zu erwerben. In Hinkunft ist auch der Erwerb als bloße Kapitalanlage, oder die Nichtvorlage eines nachhaltigen Bewirtschaftungskonzepts ein dezidierter Versagungsgrund für den Erwerb.

Vorbehaltsgemeinden für Zweitwohnsitze

Vorbehaltsgemeinden können Beschränkungen für Zweitwohnsitze ausweisen. Die Aufnahme als Vorbehaltsgemeinde in das Grundverkehrsgesetz kann von Gemeinden mittels Gemeinderatsbeschluss beantragt werden. Im Zuge der aktuellen Novelle werden 22 Vorbehaltsgemeinden in das Grundverkehrsgesetz aufgenommen. Somit haben in Zukunft insgesamt 96 Gemeinden ein effizientes Instrument zur Beschränkung von Zweitwohnsitzen zur Verfügung, denn sie haben damit die Möglichkeit Beschränkungszonen für Zweitwohnsitze auszuweisen. Wer ein Baugrundstück in einer solchen Beschränkungszone erwerben möchte, muss eine Erklärung abgeben, dass er dieses nicht zur Begründung eines Zweitwohnsitzes nutzt oder nutzen lässt. Die Überwachung der Überstimmung der Nutzung mit der abgegebenen Erklärung obliegt den Vorbehaltsgemeinden. Verstöße können Sanktionen (Verwaltungsübertretung) in Form von hohen Geldstrafen bis zur Rückabwicklung des Rechtsgeschäfts nach sich ziehen.

Verwaltungsvereinfachungen

Darüber hinaus enthält die Novelle auch Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung, zur Anpassung an national- und europarechtliche Änderungen sowie an gesellschaftliche Veränderungen. 

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