Landesregierung beschließt Rieden-Verordnung

Das DAC-System Steiermark steht für „Weine mit geschützter Herkunft“ und bietet herausragende Weine mit Ursprungsgarantie. An der Spitze der Herkunftspyramide stehen die Rieden-Weine. Für Agrarlandesrat Hans Seitinger, Weinbaupräsident Stefan Potzinger und Weinbaudirektor Werner Luttenberger stellt der heutige Beschluss der Rieden-Verordnung einen Meilenstein für den steirischen Wein dar. „Mit der Rieden-Verordnung schafft das Land Steiermark die gesetzliche Grundlage für höchste Qualität mit einzigartigem Charakter“, so Seitinger.

Qualität als oberstes Ziel

Der steirische Wein ist für seine hohe Qualität bekannt und auch das Landesweinbaugesetz definiert den Qualitätsweinbau als oberstes Ziel. Dementsprechend wurden in den vergangenen Jahren gezielte Schritte in diese Richtung gesetzt. Einer der markantasten Punkte war die Einführung des DAC-Systems, das die Weine in Gebiets-, Orts- und Riedenweine kategorisiert und den Konsumentinnen und Konsumenten damit volle Transparenz in Bezug auf die Herkunft der Trauben bietet. „Das DAC-Herkunftssystem bildet die Grundlage dafür, dass der steirische Wein weiterhin auf dem Erfolgsweg bleibt“, erläutert Landesrat Hans Seitinger.

Riedenweine – höchste Stufe der DAC-Pyramide

Riedenweine sind Weine „mit geschützter Herkunft“ aus der höchsten Stufe der DAC-Pyramide. Die Trauben der Weine sind handverlesen und stammen meist aus Lagen mit extrem hoher Neigung. Jede Riede besitzt einen eigenständigen Charakter, der sich im Wesentlichen aus der Ausrichtung, dem Mikroklima und dem Boden zusammensetzt. „Steirische Riedenweine sind Weine, welche aus engsten Herkünften stammen und Herkunft ist unser höchstes Gut. Riedenweine werden ganz besonders vinifiziert und auch im Weingarten wurden sie mit größter Sorgfalt gehegt und gepflegt. Die Typizität der Steirischen Weine „Fruchtig, duftig, trocken“ zeigt sich in den jahrgangs- und herkunftstypische Riedenweinen als konzentrierte, dichte Frucht mit viel Ausdruck am Gaumen“, erläutert Weinbaudirektor Werner Luttenberger die Besonderheiten der steirischen Riedenweine.

Die Rieden-Verordnung

Um die hohen Qualitäts-Standards im Weinbau zu erhalten, sieht das Landesweinbaugesetz vor, dass Rieden auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer in Abstimmung mit den Regionalen Weinkomitees vom Land Steiermark verordnet werden. Durch diesen konsensualen Prozess unter Einbindung aller Beteiligten wird sichergestellt, dass die Verordnung im Sinne des steirischen Weinbaus erfolgt. Insbesondere für die nationale und internationale Vermarktung des steirischen Weins ist eine geschützte Riedenbezeichnung essentiell. „Nach der Einführung des DAC-Systems ist jetzt der nächste große Schritt für den Steirischen Wein gelungen. Auf beiden Projekten fußt die Einführung einer gesetzlichen Rieden-Klassifizierung für die Steiermark. Dieses nächste bedeutende Projekt für die Steirische Weinwirtschaft steht ante portas“, erläutert Weinbaupräsident Stefan Potzinger, den nächsten Schritt.

Kommentare und Antworten

×

Name ist erforderlich!

Geben Sie einen gültigen Namen ein

Gültige E-Mail ist erforderlich!

Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Bemerkungen :

  • user
    paKhnlwFfgBoPim February 2, 2023 um 3:00 pm
    hYerpzRiLw
  • user
    SLUGsacXxmE February 2, 2023 um 3:00 pm
    hqpMifzTKXLd
  • user
    GcjtHEPdyiMve February 2, 2023 um 2:59 pm
    eGaDnrPijqAWCXK
  • user
    JXAdWLomwuntv February 2, 2023 um 2:59 pm
    IGWmNTPBuhdJHv