Menschenrechtsbeirat beurteilt Grazer Wahlkampf

Erster Befund: Zu wenig Konkretes

Der Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz ist ein beratendes Gremium, das die Stadt als Menschenrechtsstadt kritisch begleitet, die Lage der Menschenrechte beobachtet und dazu Empfehlungen für Politik und Verwaltung abgibt. Er wurde am 12. April 2007 eingerichtet und arbeitet auf Grundlage der Grazer Menschenrechtserklärung und der Geschäftsordnung des Beirats. Die vom Bürgermeister bzw. der Bürgermeisterin nominierten Mitglieder (derzeit 34) aus den Bereichen Politik, Verwaltung, Justiz, Exekutive und zivilgesellschaftliche Einrichtungen sind ehrenamtlich tätig.

Im Grazer Zehn-Punkte-Programm gegen Rassismus wurde im Jahr 2025 vom Gemeinderat die Verpflichtung zur Wahlkampfbeobachtung des Menschenrechtsbeirats beschlossen. Denn die unveräußerliche menschliche Würde muss unter allen Umständen geachtet werden – heißt: Keine Wahlwerbung auf Kosten von Menschen!

Nun hat die Arbeitsgruppe Wahlkampfbeobachtung des Menschenrechtsbeirats der Stadt Graz die erste Bewertung des Gemeinderatswahlkampfes für den Zeitraum 18. Mai bis 28. Mai vorgelegt. Im Folgenden die maßgeblichen Punkte:

Geringe explizite Menschenrechtsbezüge
Im bisherigen Wahlkampf wird nur selten ausdrücklich auf Menschenrechte Bezug genommen. Viele Themen (Wohnen, Bildung, Gesundheit) haben zwar implizit menschenrechtliche Relevanz, werden aber nicht klar so gerahmt.

Wohnen als zentrales, aber konfliktreiches Thema
Alle Parteien fordern leistbaren Wohnraum, jedoch mit stark unterschiedlichen Ansätzen. Kritisch bewertet werden Zugangsbeschränkungen (z. B. Hauptwohnsitz-Regeln, „Heimvorteil für Grazer“), da diese aus menschenrechtlicher Sicht problematisch sind.



Integration mit restriktiven Tendenzen
Teile des Diskurses (vor allem bei ÖVP, FPÖ, KFG) setzen auf strengere Regeln. Besonders die vorgeschlagene Residenzpflicht wird als freiheitsbeschränkend und menschenrechtlich bedenklich eingestuft.

Schwache Behandlung zentraler sozialer Rechte
Bildung, Kinderbetreuung und Frauenrechte werden zwar thematisiert, aber oft nicht aus einer klaren menschenrechtlichen Perspektive. Frauenrechte sind kaum präsent, konkrete Forderungen sind selten.

„Grüne Ampel“ trotz Kritikpunkten
Insgesamt bewertet der Menschenrechtsbeirat den Wahlkampf in der ersten Phase als unproblematisch („grüne Ampel“), sieht aber kritische Ansätze vor allem bei Einschränkungen von Rechten (z. B. im Asylbereich und beim Wohnzugang).

Den ausführlichen Bericht können Sie HIER nachlesen


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