Zahl der tödlichen Fußgängerunfälle stark gestiegen

Steiermark: Sechs der zehn Todesopfer waren älter als 70 Jahre

Jeder achte Verkehrstote des Vorjahres war in der Steiermark eine Fußgängerin oder ein Fußgänger, verdeutlicht die Mobilitätsorganisation VCÖ. Zehn Fußgängerinnen und Fußgängern kostete der Straßenverkehr das Leben. Im Jahr 2022 wurden sechs Fußgängerinnen und Fußgänger bei Verkehrsunfällen getötet. Höher als im Vorjahr war die Zahl der tödlichen Fußgängerunfälle zuletzt im Jahr 2017 mit 13 Todesopfern.

Auch heuer gab es bereits einen tödlichen Fußgängerunfall: Am Samstagabend wurde eine 74-Jährige Fußgängerin im Bezirk Voitsberg am Schutzweg von einem Auto niedergefahren und tödlich verletzt.

Seniorinnen und Senioren sind die größte Opfergruppe bei den tödlichen Fußgängerunfällen, wie die VCÖ-Analyse zeigt. Sechs Todesopfer waren älter als 70 Jahre, fünf davon älter als 80 Jahre. „Das Risiko bei einem Unfall zu sterben, ist für ältere Menschen höher. Deshalb sind unfallvermeidende Maßnahmen so wichtig, insbesondere dort, wo Menschen wohnen und mobil sind. Das heißt konkret, mehr Verkehrsberuhigung und mehr Tempo 30 statt 50 im Ortsgebiet“, stellt VCÖ-Expertin Lina Mosshammer fest.

Der Anhalteweg (Reaktionsweg plus Bremsweg) ist bei Tempo 50 auf trockener Fahrbahn doppelt so lange wie bei Tempo 30. „Wird eine Fußgängerin oder ein Fußgänger von einem Auto mit 50 km/h angefahren entspricht das einem Fall aus zehn Metern Höhe“, verdeutlicht Mosshammer. Auch die Folgen von Ablenkung, wie Handy am Steuer, sind bei 50 km/h fataler als bei 30 km/h. Wer mit dem Handy beim Autolenken telefoniert reagiert so schlecht wie ein Alko-Lenker mit 0,8 Promille.

„Ältere Menschen gehen zudem in der Regel langsamer, benötigen im Schnitt doppelt so lange für das Überqueren der Fahrbahn. Auch damit ältere Menschen Straßen sicher überqueren können, hilft langsameres Tempo des Kfz-Verkehrs. Fahrzeuge können leichter rechtzeitig abbremsen", weist Mosshammer auf einen weiteren Aspekt hin.


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Auf das langsamere Gehtempo von älteren Menschen nehmen zu wenige Fußgängerampeln Rücksicht. Dabei schreibt die Straßenverkehrsordnung explizit vor, bei Ampelschaltungen die „Bedürfnisse von Fußgängern, nach kurzer Wartezeit und ohne Eile queren zu können“ (§ 36, Absatz 3) zu beachten. Der VCÖ empfiehlt Bürgerinnen und Bürgern, Fußgängerampeln mit zu kurzer Grünphase der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu melden.

Wichtig für die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sind zudem auch außerhalb des Ortsgebiets baulich getrennte, sichere Gehwege zu Bus-Haltstellen und zwischen Wohnsiedlungen und dem nächstgelegenen Ort sowie in diesem Bereichen auch sichere Übergänge auf Landesstraßen.

Im Bundesländer-Vergleich gab es in der Steiermark mit zehn im Vorjahr die meisten tödlichen Fußgängerunfälle. In Niederösterreich wurden neun Fußgängerinnen und Fußgänger im Straßenverkehr getötet, in Oberösterreich acht. Keinen tödlichen Fußgängerunfall gab es im Burgenland.

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