Besserer Frühstücksdirektor mit Hang zum Landesfürsten

Werte Leserinnen und Leser, heute wurde der neue FPÖ-Landeshauptmann Mario Kunasek von Bundespräsident Alexander Van der Bellen in der Hofburg in einem elitären Rahmen angelobt. Erst mit diesem Akt ist er tatsächlich offiziell als neuer Landeshauptmann der Steiermark im Amt.
Dieser Kommentar ist in keinem Fall geringschätzend gedacht, weil eben Mario Kunasek nun für die nächsten fünf Jahre der erste blaue Landeshauptmann in der Steiermark sein wird. Sondern es ist ein passender Zeitpunkt, den Mythos um die politische Macht in der Funktion des Landeshauptmannes zu durchleuchten, hinterfragen und damit auch zu entzaubern. An diesem Mythos haben die jeweiligen politischen Parteien in den letzten Jahrzehnten ständig gearbeitet und sich damit geschmückt.

„Ein Landeshauptmann in Österreich ist ein besserer Frühstücksdirektor mit Hang zum Landesfürsten und Sonnenkönig“, formulierte ein bekannter verstorbener Politiker pointiert dessen Funktion und Auftritte. Und so Unrecht hat er damit nicht.
In der Zeit der Monarchie ernannte der Kaiser den jeweiligen Landeshauptmann als seinen Statthalter vor Ort. Er war also dessen ranghöchster Beamter. Und in gewisser Weise ist es auch so geblieben. Denn in der Verfassung der Republik Österreich ist der Landeshauptmann, vor dem Landesamtsdirektor, oberster Beamter eines Landes. Heute ist es der Bundespräsident, der ihn angeloben muss. Früher tat dies der Kaiser.
Gewählt wird der Landeshauptmann von den Mitgliedern des Landtags des jeweiligen Bundeslandes. Und als solcher ist er dann als Landeshauptmann für die mittelbare Vollziehung der Bundesgesetze der oberste Verantwortliche. Damit ist er in wichtigen Belangen weisungsgebunden. Er erhält sein Salär auch von der Republik. Jeder Bundesminister kann dem Landeshauptmann daher Weisungen zur Vollziehung erteilen.

Nur in jenen Bereichen, wo die Bundesregierung, das Parlament, als Gesetzgeber den Landeshauptmann ermächtigt, selbstständig tätig zu werden, kann das Land Landesgesetze beschließen. Ein Beispiel: In der Steiermark haben Jugendliche unter 14 Jahren nach dem Landesgesetz bis 23 Uhr Ausgang und in anderen Bundesländern eben kürzer oder länger.
Der Landeshauptmann ist also mit der ihm beigestellten Landesregierung in keinem Fall ein „Politiker mit Machtfülle“, sondern als Statthalter der oberste Beamte, wenn man es von der Gesetzgebung und Verfassung her betrachtet.
Noch deutlicher wird sein eingeschränkter Handlungsspielraum, wenn es um das Landesbudget geht. Die Bundesländer verfügen in Österreich über keine eigene Steuerhoheit, können daher, außer unwesentlichen Landesabgaben, weder höhere noch niedrigere Steuern erlassen. Das Landesbudget – derzeit mehr als 6 Milliarden Euro – wird fast ausschließlich aus jenen Steuern gespeist und damit erstellt, die der Bund mit den Ländern im Rahmen des Finanzausgleichs vereinbart hat.

Wer sich also mit der Österreichischen Verfassung zumindest einmal eingehender befasst, dem wird diese historische Statthalter-Funktion des Landeshauptmannes sofort klar. Auch wenn in der Tagesarbeit die politischen Parteien diese Tatsache natürlich bewusst unter den Tisch kehren. Er ist kein Ministerpräsident, wie man das gerne international verkaufen möchte.
Das jeweilige Bundesland kann also nur jene Bereiche selbstständig gestalten, die laut Verfassung ausdrücklich den Ländern übertragen werden (können).
Österreich ist im internationalen Vergleich gesehen ein relativ schwacher, föderaler Bundesstaat. Alle wichtigen Kompetenzen zur Gesetzgebung sind dem Bund, damit dem Parlament und der Bundesregierung, zugeordnet. Bundesländer können zwar zum Beispiel Jugendschutz, Baurecht, Grundverkehr, Naturschutz selbstständig regeln. Aber sonst wenig.
Was aber die Landesverwaltungen können: Sie haben großen Einfluss, wie die Bundesgesetze in ihrem Bundesland mittelbar angewendet und vollzogen werden. Also im Alltag der Bürger. Nur dadurch ermöglicht dies in der „politischen Realverfassung“, der Tagesarbeit, dem Landeshauptmann einen größeren Einfluss.

Das Tempo, mit dem blau-schwarze Koalition gebildet wurde und das sogenannte Regierungsprogramm machen deutlich, was wirklich im Land selbst gestaltet werden kann. Themen und Inhalte, die das Bauchgefühl der Steirerinnen und Steirer beruhigen sollen: Kein Bargeld mehr für Asylwerber, Genderverbot in amtlichen Schriftstücken, Hilfsfonds für Corona-Folgen, strengere Kontrollen bei Sozialbetrug oder Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst. Nichts, was wirklich an die Substanz des Landes geht.
Der Beitrag zur Überwindung der großen aktuellen Krisen – Schulden, Wirtschaftsflaute, steigende Arbeitslosigkeit, und, und – im Regierungsprogramm bleibt daher allgemein gehalten.
Denn, werte Mitbürgerinnen und Mitbürger: „Ohne Geld ka Musi“, heißt es. Und die Musik spielt in Wien, wie uns bei den laufenden schwierigen Regierungsverhandlungen täglich bewusst gemacht wird.
Ganz unabhängig davon, ob der Landeshauptmann, wie bis vor kurzem Christopher Drexler hieß, Hermann Schützenhöfer, Franz Voves oder noch früher Waltraud Klasnic – oder, wie zumindest für die nächsten fünf Jahre, Mario Kuansek. Es sei ihm gegönnt.
JL
Bemerkungen :
Frohe Weihnachten!