Ungewolltes „Aufeinandertreffen“ nach Manzi Raths Tod

Unfall hätte verhindert werden können. Befreundetes Ehepaar auf der Anklagebank

Bei der Verabschiedung in Kalsdorf im September 2023 waren die langjährigen Freunde nicht anwesend. Waren die Emotionen auf Seiten der Angehörigen nach dem verhängnisvollen Sturz des Grazer Rechtsanwalts Manfred Raths doch noch ganz frisch. Jetzt – ein Jahr später – tritt er schlagartig noch einmal in ihr Leben und bestimmt damit den Alltag. Denn das befreundete Ehepaar muss sich vor dem Strafrichter in Graz für seinen Tod verantworten – Anklage wegen grob fahrlässiger Tötung. Der Strafrahmen in Österreich dafür liegt bei einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Es der 23. August des vorigen Jahres. „Das wäre gar ka so a schlechte Idee“, nahm Manfred Rath den Zuruf eines Nachbarn auf, doch auf einen Spritzer vorbei zu kommen. Es war später Nachmittag. Manfred Rath – von seinen Freunden „Manzi“ genannt – hat mit einem Helfer gerade am Ufersteg „gewerkelt.“ Gemeinsam mit seinen langjährigen Freunden verbrachte er einige schöne Stunden, es soll auch reichlich Alkohol geflossen sein. Vor dem Nachhauseweg taumelte Manzi auf der Terrasse gegen einen provisorischen Bauzaun, der als Absturzsicherung des auskragenden Balkon-Podests fungieren sollte. Da der Bauzaun seinem Gewicht nicht standhielt stürzte Manfred Rath drei Meter in die Tiefe auf eine in den See mündende Metallbadetreppe. Im LKH-Klinikum Graz hoffte man, ihm das Leben zu erhalten und versetzte den Verunglückten in künstlichen Tiefschlaf. Am 30. August hörte sein Herz in der Intensivstation zu schlagen auf.

Baubehördlich war auf der Terrasse ein fixes Geländer vorgeschrieben, stattdessen war eben ein unsicheres Provisorium montiert. Der Todessturz hätte demnach verhindert werden können. Gibt es im Strafgesetz eine angemessene Strafe? Eigentlich nicht. Doch die Bilder des tragischen Sturzes sind für das befreundete Ehepaar Strafe genug, weil man sie sicher ein Leben lang nicht aus dem Gedächtnis bringt …


Kommentare und Antworten

×

Name ist erforderlich!

Geben Sie einen gültigen Namen ein

Gültige E-Mail ist erforderlich!

Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Sei der erste der kommentiert