In der Schweiz: Strafen schon ab 1 km/h zu schnell

Zwei Raser in Stadt Graz: einer mit 135 km/h und 116 km/h durch die Stadt

Zwei Raser in geschnappt. Ein 26-Jähriger mit 135 km/h in der Triester Straße und ein 28-Jähriger mit 116 km/h. Beide sind Führerschein los. Fahrzeuge wurden vorläufig beschlagnahmt. Möglich deshalb, weil seit 1. März 2024, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h und außerhalb um mehr als 70 km/h überschritten wird.

Das zuständige Referat Verkehrsbehörde müsse innerhalb von 14 Tagen feststellen, ob die Beschlagnahme aufrechterhalten wird oder nicht, so Dipl.-Ing Klaus Robatsch, Verkehrssicherheitsexperte vom KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit).

Ein Beispiel: Derzeit in 50er-Zone in Österreich ist bei 96 km/h der Führerschein für einen Monat weg. In der Schweiz ist man bei 86 km/h schon drei Monate den Führerschein los.

In Österreich: Die Geld-Strafen bei im Ortsgebiet 60 km/h zu schnell und 70 km/h im Freiland zu schnell liegen zwischen 500 und 7.500 Euro. Höhe hängt vom „Vorleben“ des PKW-Lenkers ab und auch von der jeweiligen Behörde und dem Bundesland.

Eine amtsärztliche und verkehrspsychologische Untersuchung folgt bei Rasern. Entscheidend ist letztendlich das Gutachten des Verkehrspsychologen, inwieweit dieser die Fahrtüchtigkeit oder Fahruntüchtigkeit feststellt.

Laut KFV ist es möglicherweise zielführend, wenn die Beschlagnahmung sogar länger dauert. „Der große Vorteil ist eine Cool-Down-Phase für den Lenker“, so Robatsch. „Wenn dieser wochen- oder monatelang nicht mit dem Auto fahren kann, wird er sich das möglicherweise anders überlegen. Sonst zahlt er vielleicht die Strafe, hat einen Monat Führerschein-Entzug und fährt dann gleich schnell weiter wie vorher.“

Wird ein Lenker als Wiederholungstäter erwischt, kann die Behörde das Fahrzeug für „verfallen“ erklären. 70% des Verwertungserlöses gehen an den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds und 30% an das jeweilige Bundesland oder den Bund (Gebietskörperschaft, die den Aufwand der Strafbehörde zu tragen hat).

Wenn Lenker nicht Eigentümer ist

Das ist eine Schwachstelle der seit einem Jahr gültigen Bestimmung: Leasing- oder Mietautos können für verfallen erklärt und verwertet werden. Allerdings kann es für den Straftäter ein Lenkverbot geben, für dessen Einhaltung auch der Eigentümer des Fahrzeugs verantwortlich ist. Strafe: 700 bis 2.200 Euro. Viel drastischer für den Zulassungsbesitzer: bis zu 10.000 Euro Strafhöhe.

Von den 12 Fahrzeugen, die in der Steiermark (28.02.2025) bisher von der Polizei vorläufig beschlagnahmt wurden, ist noch keines für verfallen erklärt worden.

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